Testen auf Freizeiten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ihr habt es vermutlich schon gehört, nach der neuen Verordnung des Landes sind Freizeit mit bis zu 50 Kindern und Jugendlichen plus Team möglich. Vor Anreise müssen alle einen Testnachweis erbringen der max. 24 St. alt sein darf. Während der Freizeit müssen alle zweimal pro Woche getestet werden, hier sind Selbsttest unter Aufsicht möglich. Die Beherbergungsbetriebe und Ihr als Freizeitträger sind dafür verantwortlich.

Es ergeben sich daraus finanzielle und organisatorische Herausforderungen.

1.    Die Häuser können und müssen Test vorhalten, die werden sie aber in Rechnung stellen

2.    In einigen Fällen lässt sich eine Testung in einer öffentlichen Testeinrichtung nicht organisieren z.B. Abfahrt Montag für um 6 Uhr, am Sonntag davor kann man sich schwierig testen lassen.

Folgende Möglichkeiten bestehen damit umzugehen.

Zu 1. Die Häuser organisieren für Ihre Gäste eine Testung in der Beherbergung, durch ein mobiles Testteam, Apotheke usw., so könnte die Testung kostenlos ablaufen. Sprecht mit den Häusern im Vorfeld.

Zu 2. Jetzt wird es entscheidend.

Unternehmen und Träger können Personen zur Corona-Tester*in qualifizieren, die dann auch anerkannte Bescheinigung ausstellen darf.

Besteht bei Euch der Bedarf einer Qualifizierung von Mitarbeitenden? Wenn ausreichend Bedarf vorhanden ist würden wir pro Sprengel einen Fortbildungstag organisieren.

Wir benötige allerdings schon bis zum 20. Mai eine Rückmeldung. Damit wir möglichst noch im Juni die Fortbildung durchführen können. Die Personen müssen volljährig sein.

Rückmeldungen bitte an Bettina Heitmann heitmann@kirchliche-dienste.de

Angaben:  Ausbildung Corona-Tester*in, Kirchenkreis xxxx,  Personen ???

Wenn sich abzeichnet, dass ausreichend Menschen zusammenkommen, schalten wir eine verbindliche Anmeldung mit Termin und Ort.

Bernd Rossi, Geschäftsführer im Landesjugendpfarramt

Die aktuellen Handlungsempfehlungen

Die aktuellen Handlungsempfehlungen sind hier einzusehen.
Im folgenden haben wir das Schreiben dex geistlichen Vizepräsidenten Dr. Ralph Charbonnier beigefügt.

Wer hätte gedacht, dass es ein schwieriger Akt ist, „Freiheit zurückzugeben“? Als Kirche sind wir mitverantwortlich für eine Kultur der Freiheit, die – so verstehen wir Freiheit – Achtsamkeit für andere einschließt. „Lasst uns aufeinander achthaben und einander anspornen zur Liebe und zu guten Werken…“ (Hebr 10, 24) als Haltung der Freiheit im Glauben. In Freiheit achtsam sein auf die, die noch mit Freiheitseinschränkungen leben müssen. In Freiheit anderen neue Möglichkeiten gönnen.

Für Ihre Entscheidungen im Rahmen einer solchen „Kultur der Freiheit“ möchten wir Ihnen – wie gewohnt – einige Hinweise und Empfehlungen geben:

Auf folgende Gesetze und Verordnungen beziehen wir uns im Folgenden:

  • Niedersächsische Corona-Verordnung, veröffentlicht am 08.05.2021, gültig ab 10.05.2021, gültig bis einschließlich 30.05.2021.
  • Infektionsschutzgesetz des Bundes, gültig ab 23.04.2021, unbefristet.
  • COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, veröffentlicht am 07.05.2021, gültig ab 08.05.2021, unbefristet.
  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, veröffentlicht am 22.04.2021, gültig ab 23.04.2021 befristet bis spätestens 30.06.2021.

Zum Verhältnis dieser Gesetze und Verordnungen untereinander ist zu sagen, dass die Regel gilt: „Bundesrecht bricht Landesrecht“. Außerdem ist es den Ländern, wie auch den Landkreisen und kreisfreien Städten durch Verordnungen bzw. Allgemeinverfügungen möglich, Verschärfungen, nicht aber Lockerungen der Regeln des Bundes vorzunehmen. Bundesgesetze- und -verordnungen sind mit der Corona-Landesverordnung verschränkt. Bei bestimmten Arbeitsfeldern sind mehrere Gesetze bzw. Verordnungen zu berücksichtigen. Eine stimmige Übersicht über deren Anwendung in kirchlichen Arbeitsfeldern zu erstellen, ist eine Herausforderung – für Sie nicht minder deren Anwendung. Wir versuchen es!

Die wesentlichen Änderungen in den rechtlichen Regelungen und unseren Empfehlungen ergeben sich durch die Berücksichtigung des Status der Personen als „genesen“, (vollständig) „geimpft“ oder „getestet“ für Ausnahmeregelungen von Schutzmaßnahmen. In der „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ wurden hierzu Regelungen getroffen, die auch von der aktuellen Corona-Verordnung des Landes aufgenommen wurden. Diese Änderungen haben wir in die Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation aufgenommen (gelbe Markierungen in der Überblickstabelle). Zu beachten ist auch, dass die Vorschriften zur Religionsausübung in der Corona-Verordnung des Landes nun in § 6 zu finden sind (bislang § 9).

Darüber hinaus haben wir verschiedene Muster-Hygienekonzepte angepasst und auf den rechtlich neuesten Stand gebracht. Sie finden alle aktuellen Fassungen auf der Corona-Webseite der Landeskirche unter http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de. Neu ist bei den Vorlagen ein Muster-Hygienekonzept für Evangelische Büchereien. Diese dürfen seit 8. März 2021 und auch weiterhin unbeschadet von der „Bundes-Notbremse“ für Besucher*innen öffnen. Wir hoffen, das Muster erleichtert die Arbeit vor Ort – insbesondere in den Regionen, wo nun sehr behutsam die Urlaubssaison startet.

Freizeiten mit Übernachtung:

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von bis zu 165 können nach § 11 der Corona-Verordnung des Landes Freizeiten mit Übernachtungen in Niedersachsen mit bis zu 50 Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, wenn bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Testung, der Hygienestandards und der Aufsicht gegeben sind.

Corona-Schutzimpfung:

Priorisierung: Die Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat in einer Pressemitteilung einen „Fahrplan für Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3“ vorgelegt. Danach wird die Terminvergabe für eine Corona-Schutzimpfung für Personen aus der Prioritätsgruppe nach der Bundesimpfverordnung im Laufe des Monats Mai schrittweise geöffnet. Ab 17. Mai 2021 sollen u.a. auch Personen „in relevanter Position bei … Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen …“ einen Termin in ihrem Impfzentrum bzw. einen Wartelistenplatz erhalten. Ab 31. Mai 2021 soll dies auch für Personen gelten, die „in besonders relevanter Position“ in Einrichtungen der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind. Nach dem Wortlaut der einschlägigen Paragraphen der Impfverordnung sind hier nur staatliche Verwaltungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Blick, nicht jedoch kirchliche Verwaltungsstellen. Selbst wenn man eine analoge Anwendung auf den kirchlichen Bereich in Betracht zöge, stände man vor der schwierigen Entscheidung, welche Personen in „relevanter bzw. besonders relevanter Position“ tätig sind und welche nicht. Hinzu kommt, dass man diese Frage auf alle ehrenamtlich Mitarbeitende in den Synoden, Kirchen(kreis-)vorständen etc. ausdehnen müsste. Für eine solche Debatte können wir keine zentrale Empfehlung geben. Hinzu kommt, dass schon jetzt die Terminvergabe für den Impfstoff von AstraZeneca für alle Personen ab 18 Jahren möglich ist.

Wir geben zu: Angesichts der Fülle an Verordnungen und Empfehlungen stellt sich auch bei uns nicht leicht das Gefühl von Freiheit ein. Sicher hilft eine gewisse Routine, die wir alle inzwischen gewonnen haben, sicher auch das gemeinschaftliche Beraten und pragmatische Arbeitsteilung. Aber wir vertrauen auf die Einsicht des Apostels Paulus, der Freiheit und Geduld zusammen sieht: „Zur Freiheit hat uns Christus befreit! … die Frucht des Geistes ist Geduld…“ (Gal 5,1 und Gal 5,22).

In dieser Hoffnung grüßen wir, die Mitglieder der Corona-Taskforce, Sie sehr herzlich und wünschen ein gesegnetes Himmelfahrtsfest!

Ihr Ralph Charbonnier

-Dr. theol. Ralph Charbonnier
Theologischer Vizepräsident
des Landeskirchenamtes Hannover

Wählen

Pest oder Cholera?
Tod oder Verderben?
Laschet oder Söder?

Wir können entscheiden – aber wir haben keine Wahl.

Häng dich auf, und du wirst es bereuen, sagt Sören Kierkegaard, um dann hinzuzufügen:.
Häng dich nicht auf, und du wirst es ebenfalls bereuen.

Unsere gegenwärtige Situation scheint dem zu gleichen. Was immer wir tun, ändert wenig am Ergebnis.  Es gibt nicht das gute Gefühl, jetzt die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Wir bewegen uns im Zwielicht.

Manche in kirchenleitender Verantwortung bezeichnen sich als erschöpft. Die Armen!

Das ist aber nicht ihre Aufgabe. Und es ist auch nicht unsere Aufgabe, dass wir uns gegenseitig bemitleiden.  Unsere Aufgabe ist es, Widerstand zu leisten:

  • Gegen die Besserwisserei
  • Gegen die Mutlosigkeit
  • Gegen die Erstarrung
  • Gegen die Phantasielosigkeit
  • Gegen die Kraftlosigkeit
  • Gegen den Egoismus
  • Und gegen den Rückzug in die Wagenburg

Wir müssen das nicht aus eigenen Kräften leisten. Das würden wir auch nicht schaffen. Es gibt ein Reservoir, auf das wir zurückgreifen können. Es gibt eine Grunderfahrung, die Menschen vor uns gemacht haben und die wir mit ihnen teilen können. Alles eine Frage des Glaubens.
Psalm 46 formuliert diese Erfahrung wie folgt.

2 Gott ist unsre Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten, die uns getroffen haben.
3 Darum fürchten wir uns nicht, wenngleich die Welt unterginge und die Berge mitten ins Meer sänken.

Mittlerweile sinken die Berge ins Meer – die Eisberge jedenfalls.
Es besteht reichlich Anlass, sich Sorgen zu machen oder in Panik zu geraten.
Aber wir fürchten uns nicht, weil Gott unsere Zuversicht und Stärke ist. Weil das Kreuz ein Lebenszeichen ist – und nicht das Siegel des Todes.

Wer sich nicht fürchtet, kann handeln – klug handeln. Auch wenn die Berge wanken.
Ob sich der Aufwand lohnt?

Ich antworte mit einem Glaubens-Haiku aus einer Schreibwerkstatt. Es drückt ein Lebensgefühl aus, das ich gut teilen kann.

Alles vergeblich?
Gott lacht und sagt: von wegen.
Alles nur umsonst!

Bleibt zuversichtlich!

Wolfgang Blaffert

Perspektiven

Als Fachstelle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen teilt das Landesjugendpfarramt die in den Medien inzwischen breit dargestellten Problemanzeigen und Sorgen im Blick auf die Auswirkungen der Pandemie auf junge Menschen, an deren bekämpfung sie sich durch viele Einschränkungen beteiligen. Aber auch sie brauchen dringend Perspektiven. Ihre Perspektiven sind wichtig für die ganze Gesellschaft.  

Nach dem SGB VIII gehören die Angebote der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu den Rechten junger Menschen. Dazu zählen jetzt ganz besonders die Freizeiten im Sommer, die in der Evangelischen Jugend mit hohen Anforderungen an die Qualität in diesen Wochen vorbereitet werden müssen, um stattfinden zu können. Die präsenten Angebote der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen können mit den inzwischen zur Verfügung stehenden Mitteln von Impfungen und Tests als Teil von Hygienekonzepten wieder ermöglicht werden!

Wir begrüßen sehr, dass mit den jetzt ermöglichten Impfungen für die Mitarbeitenden ein erster Beitrag dazu geleistet wird.  Aber es braucht noch mehr. Es muss deutlich werden, dass junge Menschen mit ihren Rechten für Kirche, Politik und Gesellschaft wichtig sind. Diese Rechte dürfen in der Diskussion um die Rechte der Geimpften nicht unter den Tisch fallen und weiter massiv eingeschränkt werden, statt wo irgend möglich wieder die im SGB VIII vorgesehenen geschützten Rechte und Räume zu eröffnen.
(Cornelia Dassler, Landesjugendpastorin)

Das Ende der Vernunft

Ich hatte mir vorgenommen, kein Wort mehr über Corona zu verlieren.
In den asozialen Medien wird jede Entscheidung begeifert und vernichtend kommentiert, weil dort das Klugerscheißertum zu Hause ist und es alle ohnehin besser wissen. Das ist so ermüdend. Diese Blase der schlechtgelaunten Überheblichkeit! Nein danke, brauche ich nicht, lese ich nicht, interessiert mich nicht.

Wir leben nun seit mehr als einem Jahr in der Pandemie, mit allem Drum und Dran. Eines zieht sich dabei wie ein roter Faden durch die ganze Zeit: das Ende der Vernunft. Damit meine ich nicht die miltant senilen Omas oder die Bewegung der Querquatscher, die sich für keinen Blödsinn zu schade ist.
Es geht mir um etwas anderes: um das Verhältnis von Politik und Wissenschaft. Die Virologen und Virologinnen bringen die Politriege ständig auf den neuesten Stand; sie präsentieren Fakten und unsentimentale Hochrechnungen, was geschieht, wenn man diese Entscheidung trifft oder jene unterlässt. Unsere Politiker und Politikerinnen nicken verständnisvoll, sagen „aha“, „jaja“ und scheren sich danach keinen Deut mehr um das wissenschaftliche Wissen.
So grüßt uns nun täglich das Murmeltier, weil sich in schöner Regelmäßigkeit die Fehler wiederholen.

Was ist da los?
Wir erleben einen beispiellosen Bedeutungsverlust von Wissenschaft . Fakten werden durch Wunschvorstellungen ersetzt, nicht nur in der Pandemie, sondern auch in der „Bewältigung“ der ökologischen Fragen. Die Politik hat sich abgekoppelt von der Rationalität und veralbert uns mit Phrasen, Platitüden und hohlen Sprüchen.

Es könnte zum Lachen sein. Aber das ist es nicht!
Wegen dieser Haltung  sterben Menschen. Ignoranz ist tödlich!
Wegen dieser Haltung werden den nachfolgenden Generationen Lasten aufgebürdet, die sie kaum tragen können. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Klima-Urteil dem nun einen Riegel vorgeschoben hat. Aber die Altmeiers und Scheuers dieser Republik plappern munter weiter und denken nicht im Traum daran, sich zu ändern.

Zeit für einen Wechsel!
Zeit, dass die jüngeren Generationen aufstehen und sagen: „So nicht mehr!“
Zeit, all die ausgebrannten, zynischen Politprofis in den Ruhestand zu schicken und die Zukunft dieses Landes jenen anzuvertrauen, die noch für etwas brennen und sich für mehr intererssieren als ihre Diäten.

Zeit für Vernunft und Leidenschaft!

Wolfgang Blaffert

Orientierungshilfe Sommerprogramme

Es wird Sommer werden, auch in diesem Jahr. „Kinder, Jugendliche und Familien haben Erholung und eine Auszeit vom Corona-Alltag dringend nötig und verdient“ schreibt das Bundesjugendkuratorium in seinem aktuellen offenen Brief vom 23. April.

Derzeit sind nach der niedersächsischen Verordnung Übernachtungen im Rahmen von Angeboten für Kinder und Jugendliche noch nicht möglich. Dennoch: Wir hoffen sehr, dass Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche in diesem Sommer durchführbar werden. Und wir ermutigen alle, diese zu planen. Ebenso wie wir alle dazu anregen möchten, jetzt schon  – ggf. als Alternative – auch Ferienangebote vor Ort zu planen. Im letzten Jahr war das an manchen Orten eine neue Entdeckung, andernorts ist es lange gute Praxis, andere wieder könnten in diesem Sommer damit beginnen.

In seinem Brief betont das Bundesjugendkuratoium: „Auch arme Familien müssen Urlaub machen können, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie Familienfreizeiten müssen deshalb ausgebaut werden und niedrigschwellig genutzt werden können.“ Hierfür sind Maßnahmen vor Ort ein guter Ansatz.

Wir können etwas bewegen – lassen wir uns etwas einfallen! Coronakonform und fröhlich! Ob ein selbst erarbeitetes Zirkusprogramm, kunterbunte Ferientage, einzelne Ausflüge, eine Erlebniswoche vor der Haustür, Mikroabenteuer oder was es auch immer ist – wir sind sicher, diese Angebote können so tolle Erfahrungen ermöglichen, dass es fast wie verreist gewesen sein wird, daran teilzunehmen.

Für Freizeiten könnte gelten, dass sie zwar stattfinden können, aber vielleicht nicht an den ursprünglich geplanten Zielen.

Um die Planung mit den Teams zu unterstützen und die sicherlich anstrengende Einstellung auf Corona – Bedingungen zu erleichtern, finden sich hier zwei Orientierungshilfen zu den notwendigen Hygienekonzepten für Freizeiten und für Angebote vor Ort.

Die Orientierungshilfen fußen auf den gesetzlichen Grundlagen und geben Hinweise dazu, wie damit umgegangen werden kann.

Ferne ist die neue Nähe

Seit gestern gehen sich alle aus dem Weg, wenn sie sich draußen begegnen. Nach wie vor sind die Menschen unterwegs, um dem cabin fever zu entgehen. Aber die Grüppchen sind kleiner geworden.
 
Auf meinem Weg kommt mir eine ältere Dame entgegen. Ich gehe noch einen Schritt weiter nach rechts, während sie auf ihrer Seite das Gleiche tut. Wir sehen uns an, und dann schenkt sie mir ein Lächeln, das alle Distanz mühelos überbrückt.
Sie wird an diesem Tag nicht die Einzige bleiben. Es ist als würde einem ständig das Herz gestreichelt.

Es würde mich freuen, wenn es so etwas auch nach Corona gäbe.

Die Sache mit dem Klopapier.

Wer hätte gedacht, dass Klopapier einmal Goldstatus erlangen würde? Gerade komme ich vom Einkaufen. Kein Klopapier, nirgends. An der Drogerie werden Haushaltsrollen abgegeben, eine Packung pro Person. Ich verzichte.
Was ist los? Warum werden manche zu wahren Klorollen-Fetischisten? Wie viele Rollen hält die Statik aus, und was ist, wenn’s brennt? Irgendein Spaßvogel muss in die Welt gesetzt haben, dass Corona eine Dauer-Diarrhoe verursacht. Ich überlege, mein Erspartes in Klopapier-Aktien anzulegen. Aber vermutlich hat der Kurs längst Rekordwerte erreicht.

Warum Klopapier? Was treibt solche Leute? Egoismus vermutlich. Der Versuch, die eigene Haut zu retten. Leider die verkehrteste Reaktion, zu der man sich hinreißen lassen kann.  Wir müssen uns gegenseitig unterstützen und aufeinander achten. Wenn jetzt tonnenweise Klorollen nach Hause gekarrt werden, schadet das allen – auch den Hamsterern.
Warum Klopapier? Vermutlich aus Angst. Wer die Hose voll hat, braucht eben einen riesigen Vorrat. Angst macht nicht nur blind, sondern auch gefährlich. Und am Ende gilt die alte Weissagung der Cree: „Erst wenn das letzte Regal leergekauft, der letzte Supermarkt gestürmt, die letzte Rolle vergriffen ist, werdet ihr merken, dass Papier Euch nicht retten kann.“