Testen auf Freizeiten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ihr habt es vermutlich schon gehört, nach der neuen Verordnung des Landes sind Freizeit mit bis zu 50 Kindern und Jugendlichen plus Team möglich. Vor Anreise müssen alle einen Testnachweis erbringen der max. 24 St. alt sein darf. Während der Freizeit müssen alle zweimal pro Woche getestet werden, hier sind Selbsttest unter Aufsicht möglich. Die Beherbergungsbetriebe und Ihr als Freizeitträger sind dafür verantwortlich.

Es ergeben sich daraus finanzielle und organisatorische Herausforderungen.

1.    Die Häuser können und müssen Test vorhalten, die werden sie aber in Rechnung stellen

2.    In einigen Fällen lässt sich eine Testung in einer öffentlichen Testeinrichtung nicht organisieren z.B. Abfahrt Montag für um 6 Uhr, am Sonntag davor kann man sich schwierig testen lassen.

Folgende Möglichkeiten bestehen damit umzugehen.

Zu 1. Die Häuser organisieren für Ihre Gäste eine Testung in der Beherbergung, durch ein mobiles Testteam, Apotheke usw., so könnte die Testung kostenlos ablaufen. Sprecht mit den Häusern im Vorfeld.

Zu 2. Jetzt wird es entscheidend.

Unternehmen und Träger können Personen zur Corona-Tester*in qualifizieren, die dann auch anerkannte Bescheinigung ausstellen darf.

Besteht bei Euch der Bedarf einer Qualifizierung von Mitarbeitenden? Wenn ausreichend Bedarf vorhanden ist würden wir pro Sprengel einen Fortbildungstag organisieren.

Wir benötige allerdings schon bis zum 20. Mai eine Rückmeldung. Damit wir möglichst noch im Juni die Fortbildung durchführen können. Die Personen müssen volljährig sein.

Rückmeldungen bitte an Bettina Heitmann heitmann@kirchliche-dienste.de

Angaben:  Ausbildung Corona-Tester*in, Kirchenkreis xxxx,  Personen ???

Wenn sich abzeichnet, dass ausreichend Menschen zusammenkommen, schalten wir eine verbindliche Anmeldung mit Termin und Ort.

Bernd Rossi, Geschäftsführer im Landesjugendpfarramt

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