Corona-Rundmail aus dem Landeskirchenamt

An die Kirchenvorstände und Pfarrämter (über die Superintendenturen)
An die Kirchenkreisvorstände und Superintendenturen
An die Leitungen der landeskirchlichen Einrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
In dieser Woche geben die Verabschiedung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung sowie unterschiedliche Umgangsweisen der örtlichen Behörden mit der Corona-Landesverordnung Anlass für diese Rundmail.

Zur Arbeitsschutzverordnung:
Am 27. Januar 2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung in Kraft getreten. In dieser Verordnung werden zunächst für einen bis zum 15. März 2021 befristeten Zeitraum zusätzliche Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes festgelegt, die von allen Arbeitgebern verbindlich umzusetzen sind. Es geht hier insbesondere um Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten im dienstlichen Kontext. Für den Bereich der Kirchengemeinden dürften hiervon insbesondere die Organisation der Arbeit im Pfarrsekretariat, die Sitzungstätigkeit und Durchführung von Besprechungen betroffen sein. Bei Bedarf sind den Mitarbeitenden medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) oder Masken mit FFP2/KN95/N95-Standard ohne Ausatemventil) zur Verfügung zu stellen. Alle Details, die für Sie im kirchlichen Kontext wichtig sind, haben wir im aktualisierten „Hygienekonzept für Gemeindehäuser und kirchliche Gebäude“ zusammengestellt. Die Änderungen sind grün gekennzeichnet. Weitere Informationen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier. Mitarbeitende ihres Kirchen(kreis)amtes haben auf diesem Feld inzwischen weitreichende Erfahrungen, so dass Sie auch dort Unterstützung erfahren können.

Zu Hygienekonzepten für Friedhöfe:
Seit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sind Gottesdienste und Andachten über zehn Personen bei den zuständigen örtlichen Behörden anzuzeigen. Vor Ort werden sehr unterschiedliche Erfahrungen mit dieser Vorschrift und der praktischen Umsetzung gemacht, dies legen zumindest die verschiedenen Berichte nahe, die uns erreicht haben. Es hat sich herausgestellt, dass vereinzelt Kommunen auch erwarten, dass geplante Trauerfeiern auf kirchlichen Friedhöfen angezeigt werden. Für den Fall, dass Ihre Kommune ein solches, speziell auf die Friedhofssituation bezogenes Hygienekonzept erwarten, haben wir ein „Muster-Hygienekonzept Friedhof“ entworfen. Somit können Sie dieses Hygienekonzept, das bei allen Trauerfeiern einzuhalten ist, den Behörden zur Verfügung stellen.

Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Email an Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit (stefan.riepe@evlka.de).
Mit einem Dank an Veronika Stein (Koordinatorin für Arbeits- und Gesundheitsschutz, LKA Hannover) und Stefan Riepe für die Ausarbeitungen der Konzepte grüße ich Sie herzlich
Ihr Ralph Charbonnier

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